Nicht alle Bilder sind unverpixelt oder mit schwarzen Balken versehen erwünscht
Das KunstUrhG besteht seit 1907...und ich sag nur BILD:
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Mit unsachgemäßem Gebrauch ist eine Drohne sicherlich bedeutend gefährlicher als ein (verhältnismäßig langsamer) E-Roller/E-Bike. Darüber hinaus brauchen E-Scooter eine Straßenzulassung samt Nummernschild...
Und was ist mit der Panoramafreiheit mit Beiwerk? Die galt zumindest in Österreich.markusG hat geschrieben: ↑Mo 21 Feb, 2022 11:33Das KunstUrhG besteht seit 1907...und ich sag nur BILD:
https://bildblog.de/119712/bild-zeigt-o ... er-kinder/
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Mit unsachgemäßem Gebrauch ist eine Drohne sicherlich bedeutend gefährlicher als ein (verhältnismäßig langsamer) E-Roller/E-Bike. Darüber hinaus brauchen E-Scooter eine Straßenzulassung samt Nummernschild...
Von ungefährlich war ja nicht die Rede. Lass eine Drohne mal in eine Flugzeugturbine kommen oder auf der Autobahn abschmieren usw usf.Ein Fahrzeug das mit dem Fahrer auch über 100kg schwer sein kann ist natürlich völlig ungefährlich.
Nur weil es eine Regelung gibt, und nur weil sie schon ne Weile gilt, heißt es ja noch lange nicht, daß es richtig oder rechtens ist.